Die Grundsteuer wurde bisher auf Basis veralteter Werte veranlagt. In der „alten“ Bundesrepublik liegen der Grundsteuer Werte von 1964, in den neuen Bundesländern sogar von 1935 zugrunde. Sogenannte „Hauptfeststellungen“, mit denen die Grundstückswerte regelmäßig neu bewertet werden sollten, hat es nicht gegeben.
Am 10.4.2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht das derzeit gültige System der Grundsteuer für verfassungswidrig und hat die Bundesregierung beauftragt, die erforderlichen Änderungen am Grundgesetz, dem Grundsteuer- sowie dem Bewertungsgesetz vorzunehmen.
Der Gesetzgeber hat im November 2019 die Neufassungen dieser Gesetze und damit die Grundsteuerreform beschlossen.