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Voraussichtlich ab 01.07.2022 werden alle Immobilieneigentümer:innen in Deutschland eine „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ , kurz Grundsteuererklärung, abgeben müssen. Warum das so ist, was zu tun ist und wie wir helfen können, erfahren Sie hier.

Vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 müssen die Eigentümer:innen von 36 Millionen Grundstücken in Deutschland erstmalig eine Grundsteuererklärung abgeben.

Mit der Reform des Grundsteuer- und Bewertungsgesetzes im November 2019 ist die Bundesregierung einer Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts gefolgt, nach der das bisherige Verfahren als nicht grundgesetzkonform erklärt wurde.

Die neue Rechtslage führt zu akutem Handlungsbedarf: 

Alle Grundstücke müssen zum Bewertungsstichtag 01.01.2022 neu bewertet werden und die Finanzverwaltung muss den Kommunen neue Grundbesitzwerte liefern, damit diese ab 2025 die neue Grundsteuer erheben können.

Mit der Aufforderung zur Abgabe der Erklärung wird durch die Finanzverwaltung eine Frist zur Erledigung gesetzt, die mindestens 4 Wochen betragen muss.  

Als Steuerberater unterstütze ich Immobilieneigentümer:innen bei der elektronischen Abgabe ihrer Grundsteuererklärung – rechtssicher, frist- und formgerecht und vollständig. Ich nutze dazu ein intuitiv ausgestaltetes Onlinetool, das unsere Zusammenarbeit intelligent unterstützt und Sie mit gezielten Fragen durch den Prozess führt.